Vorgaben und Normen

WÄRMESCHUTZ & GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)

Der bessere Wärmeschutz und thermischer Wohnkomfort sind wichtige Argumente für neue Fenster und Verglasungen. Die gesetzliche Anforderungen hierfür werden im Wesentlichen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist und die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenfasst.

Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Um die Energieeffizienz bei Neubauten und Bestandsgebäuden zu verbessern, sollten Hersteller neben dem GEG, die Anforderungen der DIN 4108-7 erfüllen. Relevant bei Verwendung von Dichtstoffen zur Abdichtung von Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren sind zudem die Europäische Normen DIN EN 15651-1 "Fugendichtstoffe für Fassadenelemente" sowie die DIN EN 15651-2 "Fugendichtstoffe für Verglasungen".

In § 13 Dichtheit (GEG) heißt es: "Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist."

Ausführliche Information zur Planung und Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik finden Sie im Regelwerk nach RAL „Leitfaden zur Montage“. Hierzu heißt es im Wesentlichen, dass bauphysikalische Beanspruchungen von Fugen und deren Abdichtungen durch Schlagregen, Windlast, Tauwasserbildung, Schalleinwirkung und die thermische Entkopplung von Innen- und Außenbereich entstehen. Der Abdichtung fällt somit eine Hauptrolle in der Funktionsfähigkeit von Fenstern und Fassaden zu. Die fachgerechte Abdichtung der Fensteranschlussfugen muss in Übereinstimmung mit dem GEG erfolgen.

Die Güte von Fugendichtungsmaterialien ist entscheidend für die spätere sichere Funktion und Lebensdauer der Fensterabdichtung. Als Bindeglied zwischen Fenster und Baukörper oder einzelnen Fassadenteilen hat die Fuge einen hohen Einfluss auf den Energieverbrauch und die Luftdichtheit eines Gebäudes. Alle Baubeteiligten sollten sich darum der Bedeutung von fach- und GEG -gerecht abgedichteten Fugen bei Fassaden und Fenstern bewusst sein.

Minderwertige Abdichtungen an Fenstern, Haustüren, Fassadenanschlüssen und -konstruktionen haben oft Wärmebrücken zur Folge und diese wiederum führen zu deutlichen Energieverlusten und können zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen. An die Abdichtungsprodukte werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Fugendichtungs-Komponenten und -Systeme mit RAL Gütezeichen bieten hier eine optimale Wärmedämmung und erfüllen hohe Anforderungen und sämtliche gesetzlichen Vorschriften in allen Funktionsbereichen: Winddichtigkeit (DIN 4108), Schallschutz, Wärmeschutz (GEG), Schlagregenschutz und Tauwasserschutz (DIN 4108). Dabei folgt die RAL Gütesicherung einem dreistufigen Abdichtungskonzept:

Alle drei Ebenen müssen als Gesamtsystem betrachtet und bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden: Die äußere Abdichtung als Wetterschutzebene muss dauerhaft gegen Schlagregen schützen und zugleich bei niedrigen Außentemperaturen eine optimale Wasserdampfdiffusion ermöglichen. Die mittlere Abdichtung liegt im Funktionsbereich zwischen Fensterrahmen und Wand. Sie muss vollständig mit wärme- und schalldämmendem Material ausgefüllt werden. Die innere Abdichtung muss dauerhaft luftdicht abgedichtet werden.

 

NIEDRIGSTENERGIEGEBÄUDE

Die neu formulierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz (2010/31/EC) enthält strengere Vorgaben für Neubauten und Renovierungsvorhaben und misst dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz mehr Gewicht bei. Zudem wird der Begriff „Niedrigstenergiegebäude“ eingeführt. Die Definition in der Richtlinie lautet: „Ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden.“ Ab 2021 ist dies der Standard für alle neuen Gebäude in der gesamten EU!

Bis 2021 werden die Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz für Neubauten schrittweise verschärft. Ziel ist es, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude entstehen; für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2019. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der Anteil erneuerbarer Energie erhöht wird. Als europäisches Gesetz muss diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und in die lokale Energiepolitik integriert werden. Seit 2015 gilt ein Mindestanteil für erneuerbare Energie und die Gesetzgebung hat dafür sechs Quellen priorisiert: Solarheizungen, Photovoltaik-Paneele, Biomasse, Wärmepumpen, Fernwärme und Beteiligung an Energieprojekten. Ab 2021 sind Niedrigstenergiegebäude der Standard für alle neuen Gebäude in der gesamten EU! Soudal ist schon seit vielen Jahren Niedrigenergie-Pionier.

 

Passivhaus Institut

PASSIVHAUS

Das Passivhauskonzept basiert auf einer Idee aus den 1990er Jahren von Dr. Feist von der Universität Darmstadt. Grundlage ist die Idee der „Trias Energetica“:

  • Prävention: Energieverbrauch durch Vermeiden von Verschwendung begrenzen
  • Wo möglich, stets nachhaltige Quellen nutzen
  • Für den verbleibenden Energiebedarf: fossile Brennstoffe möglichst effizient einsetzen

Um diese Prinzipien praktisch umzusetzen, ist es unerlässlich, die Gebäudehülle luftdicht zu isolieren. Wesentliche Bedeutung hat außerdem die Kompaktheit des Gebäudes, die Ausrichtung und natürlich eine kontrollierte Be- und Entlüftung. Im ursprünglichen Konzept wurden die Entlüftungsrohre auch für die Heizung verwendet, d. h. das Gebäude wurde nicht „aktiv“ beheizt und deshalb als Passivhaus bezeichnet. Mittlerweile werden andere „Heizlösungen“ genutzt, aber die Kriterien, die ein Passivhaus auszeichnen, sind gleich geblieben:

  • Jährlicher Nettoenergiebedarf zum Heizen: ≤ 15 kWh/m²
  • Luftdichtheit (Luftwechselrate) n50 ≤ 0,6 vol/h
  • Faktor für Temperaturen über 25 °C ≤ 5%

Ein Gebäude, das diese Kriterien einhält, hat sowohl im Winter als auch im Sommer ein sehr angenehmes Raumklima und muss nur minimal beheizt werden. Es liegt auf der Hand, dass Passivhäuser die ideale Lösung für die Vorgabe des Niedrigstenergiegebäudes sind, denn die geringe Energiemenge kann relativ leicht durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Energieneutral auf einfachste Weise!

 

DIE DREI FENSTERSYSTEME VON SOUDAL